Die Riesener Trinkwasserversorgungsanlage liefert Wasser von höchster Qualität zu ei-nem sehr günstigen Preis. Der VfsW e. V. sieht sich verpflichtet, nachhaltig zu wirtschaften und seine Wassernehmer zu einem sparsamen Umgang anzuregen, um das Riesener Was-ser in der aktuellen hohen Qualität auch für nachfolgende Generationen zu sichern. Der Verein und seine Mitglieder sind eine Solidargemeinschaft.
1) Zur Förderung des sparsamen Umgangs mit unserem wertvollen Trinkwasser wurde ein neues Bonusmodell eingeführt:
Für jeden Wassernehmer wird der jährliche Durchschnittsverbrauch der letzten fünf Jahre berech-net. Falls dieser Durchschnittsverbrauch im laufenden Jahr unterschritten wird, wird der Min-derverbrauch dem Wassernehmer im Folgejahr vollständig gutgeschrieben. Die Gutschrift wird auf Basis des zur Verbrauchszeit gültigen Wasserpreises errechnet. Für neue Wassernehmer gilt der jeweilige Vorjahresverbrauch als Vergleichswert. Bis auf weiteres wird jeder Jahresverbrauch dem des Vorjahres gegenübergestellt. Jeder erneute Minderverbrauch gegenüber dem Vorjahr wird ab einem Betrag von 10 € vollständig erstattet. Dieses Bonusmodell gilt für alle Wasse-rnehmer, auch solche, die nicht selbst Eigentümer sind. Alle Vermieter sind deshalb angehalten, die Gutschriften für Minderverbräuche ihrer Mieter an diese weiterzugeben. Die Vorstandschaft behält sich jedoch vor, das Bonusmodell jederzeit veränderten Erfordernissen anzupassen.
2) Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Regenwassernutzung wird vom Verein finan-ziell gefördert. Seit Tausenden von Jahren wird die Nutzung von Zisternen praktiziert. Das Wasser kann je nach Bedarf im Garten oder im landwirtschaftlichen Bereich verwendet werden.
Der Zuschuß wird sowohl für regelmäßig funktionierende und genutzte Altanlagen, wie auch für neu errichtete und in Betrieb genommene Anlagen gewährt. Er beträgt einmalig 50,- Euro pro cbm Fassungsvermögen. Maximal werden bis 5 cbm je Anwesen gefördert. Anträge können jederzeit formlos beim Verein eingereicht werden, der dafür einen gesonderten Fonds eingerichtet hat. Die Auszahlung erfolgt jeweils nach der Inbetriebnahme einer Anlage, die spätestens bis 31. Dezem-ber des jeweiligen Jahres vollzogen sein muß.
Auf die oben beschriebenen, freiwilligen Leistungen des Vereins besteht kein Rechtsanspruch.
3) Ein Teil des für die Unterwasserpumpe benötigten Stroms wird aus einer Photovoltaikanlage gewonnen (1,2 kWp, Plug & Save Photovoltaikmodule), die auf dem Dach des Brunnenhauses montiert ist.